Prüft einen erstellten Aktenauszug auf unzulässige Wertungen und Erfolgseinschaetzungen und neutralisiert diese. Markiert alle parteiischen Formulierungen Prognosen und Bewertungen und schlaegt neutrale Ersatzformulierungen vor. Sicherheitsgate vor Weitergabe des Auszugs. Massstab § 286 ZPO freie Beweiswürdigung.