Mandant fragt: Wann gilt Kündigung Mahnung oder sonstige Erklärung als zugegangen und ab wann laeuft die Frist? § 130 BGB Zugang. Prüfraster: Machtbereichslehre Möglichkeit der Kenntnisnahme Zugangsvereitelung Annahmeverweigerung Briefkasten-Grundsaetze abweichende Grundsaetze Unternehmen mit Eingangsstempel. Output: Zugangs-Prüfprotokoll und Empfehlung Beweissicherung. Abgrenzung zu zugang-formgerechter-erklärung-bgh-viii-zr-159-23 (qES-spezifisch) und wohnraummiete-kündigung-paragraph-568-bgb.