Prüft und entwirft eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Lädt, wenn ein Arbeitnehmer eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung anfechten will, die 3-Wochen-Frist droht oder ein Entwurf des Klageantrags, der Klagebegründung und der Sozialauswahl benötigt wird.