Zahlungsklagen nach § 15b InsO gegen Geschäftsleiter vorbereiten wenn Zahlungen nach Insolvenzreife erfolgt sind. § 15b InsO §§ 17 19 InsO Insolvenzreife. Prüfraster: Insolvenzreifedatum Zahlungen nach Stichtag Organstellung Ausnahmen ordnungsgemaeßer Geschäftsgang D-und-O-Deckung Vergleichsanker. Output: Haftungsanalyse Klageentwurf Vergleichsrechnung. Abgrenzung: nicht für Anfechtungsansprüche (iv-anfechtung-129ff).