Inkasso- und Rechtsdienstleistungserlaubnis nach RDG prüfen wenn gewerbliche Forderungseinziehung betrieben wird. §§ 2 10 RDG Rechtsdienstleistungserlaubnis. Prüfraster: Erlaubnispflicht Nebenleistungsprivileg Inkassoerlaubnis Zulassung Aufsicht Kundenschutz. Output: RDG-Prüfmemo Erlaubnis-Empfehlung. Abgrenzung: nicht für anwaltliche Forderungseinziehung.