StaRUG-Stabilisierungsmassnahmen und Vollstreckungssperre beantragen wenn Vollstreckungsdruck die Sanierung gefaehrdet. §§ 49 50 51 StaRUG Stabilisierungsanordnung. Prüfraster: Stabilisierungsbedarf Verhältnismäßigkeit Gläubiger Dauer Verlaengerung Insolvenznaehe Organpflichten. Output: Stabilisierungsantrag Betroffenenliste Verhältnismäßigkeitsnotiz. Abgrenzung: nicht für Insolvenzantragsstellung oder Schutzschirmverfahren.