Mandant hat vollstreckbaren Titel und will angefochtene Vermögensverschiebung gerichtlich angreifen: Anfechtungsklage nach AnfG erheben. Normen: §§ 2 11 13 AnfG, §§ 195 199 BGB. Prüfraster: Titel und Fristprüfung, Duldungs- vs. Wertersatzantrag, sachliche Zuständigkeit AG/LG, örtliche Zuständigkeit. Output: Klageantragsentwurf Duldungsurteil mit Hilfsantrag Wertersatz. Abgrenzung: nicht InsO-Anfechtung durch Insolvenzverwalter.