Bereicherungsanspruch scheitert an § 814 BGB wegen positiver Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld. Normen: § 814 BGB. Prüfraster: positive Kenntnis vs. bloss Zweifel, Zeitpunkt der Kenntnis, Abgrenzung zu condictio indebiti. Output: Prüfergebnis Ausschlussgrund § 814 BGB mit Begründung. Abgrenzung: nicht § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß).