Darstellenden Teil des Insolvenzplans oder StaRUG-Plans vollständig und widerspruchsfrei verfassen. § 220 InsO § 6 StaRUG Darstellungspflichten. Prüfraster: Krisengeschichte Massnahmen Vergleichsrechnung Sonderaktiva Sicherheiten Steuerfolgen Offenlegung. Output: Darstellender Teil als Entwurf Risiko- und Lueckenliste. Abgrenzung: nicht für gestaltenden Teil (iv-plan-gestaltender-teil).