Mandant prüft ob ein Bebauungsplan an einem Verfahrensfehler beim Aufstellungsbeschluss oder der Bekanntmachung leidet. §§ 2 10 BauGB Verfahrenskette. Prüfraster: Aufstellungsbeschluss ortsuebl. Bekanntmachung § 2 Abs. 1 Beschluss als Satzung § 10 Abs. 1 ortsuebliche Bekanntmachung § 10 Abs. 3 Identität ausgelegte und beschlossene Fassung Zuständigkeit Beschlussfähigkeit. Output: Verfahrensfehlerprüfung-Protokoll. Abgrenzung zu beteiligung-frueh-foermlich (Beteiligungsverfahren) und planerhaltung-214-215-baugb.