Vermietersicht — verfasse Mahnung und ggf. fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters. Prüfroutine deckt Verzug nach § 286 BGB Fälligkeit der Miete (§ 556b Abs. 1 BGB) Mahnschreiben Aufrechnungsverbot fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (eine Monatsmiete plus zwei aufeinanderfolgende Termine oder Rückstand von zwei Monatsmieten über zwei Termine) hilfsweise ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB und Schonfristzahlung des Mieters nach § 569 Abs. 3 BGB (Nachholung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage). Erzeugt gestuftes Schreibenpaket mit Disclaimer.