Vergleichsrechnung als Herzstück des Insolvenzplans oder StaRUG-Plans erstellen: Planfall gegen Ohne-Plan-Szenario. §§ 220 229 InsO Vergleichsdarstellung § 6 Abs. 2 StaRUG. Prüfraster: Masse Kosten Sicherheiten Anfechtung Organhaftung Planmehrwert Quoten je Gruppe. Output: Vergleichsrechnung Gruppenquoten Schlechterstellungsampel. Abgrenzung: nicht für integrierte Finanzplanung (iv-plan-integrierte-planung).