Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung und Steuerstraftat in Insolvenzanmeldung prüfen: Anwendungsfall Gläubiger meldet Forderung mit Kennzeichnung als vbuH vorsaetzliche unerlaubte Handlung Unterhaltspflichtverletzung oder Steuerstraftat an was Restschuldbefreiung blockiert. §§ 302 Nr. 1 InsO vbuH, § 850f Abs. 2 ZPO, §§ 174 InsO. Prüfraster Tatsachengrundlage vbuH prüfen, Streitigkeit vorbereiten, Restschuldbefreiungsrelevanz einordnen, Schuldnerwiderspruch antizipieren. Output vbuH-Prüfungsprotokoll mit Begründungsanforderungen. Abgrenzung zu Rang-Nachrang und zu Prüfentscheidung.