Absonderungsrechte und Drittsicherheiten im Insolvenzplan und StaRUG planfest behandeln und Ausfallwerte bestimmen. §§ 49 50 51 224 InsO Absonderung § 2 Abs. 4 StaRUG Drittsicherheiten. Prüfraster: Sicherheitenregister Eingriffsbeschreibung Ausfallwertrechnung Finanzsicherheiten unzulässige Eingriffe. Output: Sicherheitenregister Ausfallwertrechnung Drittsicherheitenmodul. Abgrenzung: nicht für allgemeine Gruppenbildung.