Eilantrag auf Wiederherstellung oder Anordnung aufschiebender Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen: Mandant hat Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben aber die Behoerde hat sofortige Vollziehung angeordnet. Normen: § 80 Abs. 2 VwGO (gesetzlicher Entfall AW: öffentliche Abgaben, Polizei), § 80 Abs. 3 VwGO (Begründungspflicht sofortige Vollziehung). Prüfraster: Interessenabwaegung Vollziehungs- vs. Aussetzungsinteresse, Erfolgsaussichten Hauptsache, substantiierte Begründung. Output Schriftsatz Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO. Abgrenzung: § 123 VwGO (andere Antragsart) siehe einstweiliger-rechtsschutz-skill; Widerspruchsschrift siehe fachanwalt-verwaltungsrecht-widerspruchssc…