Unternehmen in marktbeherrschender Stellung soll auf Missbrauch geprüft werden oder Wettbewerber klagt auf Missbrauch. Prüft Marktabgrenzung und Missbrauchstatbestaende Art. 102 AEUV § 19 GWB. Prüfraster Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung Kausalität Stellung und Missbrauch. Output Marktstellungs-Missbrauchs-Prüf-Memo mit Risikoampel und Verfahrensstrategie. Abgrenzung: paragraf-18-gwb-prüfung für isolierte Marktbeherrschungs-Prüfung.