Mandant ist Mitglied des Gläubiger-ausschusses oder soll in den Ausschuss gewählt werden und fragt nach Rechten Pflichten und Haftung. Prüfraster §§ 67 ff. InsO Gläubigerausschuss vorlaeufiger Gläubigerausschuss § 22a InsO Schwellenwerte. Aufgaben Überwachung Insolvenzverwalter Beschlussfassung wesentliche Verwertungs-Entscheidungen Verguetungsprüfung. Rechte Akteneinsicht Anhoerung Beschlussantrag Kassen-Prüfung Haftung § 71 InsO. Output Ausschuss-Arbeitsmemo mit Checkliste laufender Pflichten und Risiko-Hinweisen. Abgrenzung: gläubigerantrag-prüfung für Eroefffnungsantrag des Gläubiger.