Öffentliche Lasten und grundstuecksbezogene Abgaben in der Zwangsverwaltung. Anwendungsfall Grundsteuer Erschließungsgebuhren oder Beitraege werden fällig und Zwangsverwalter muss prüfen ob und in welchem Rang zu zahlen ist. Normen § 10 ZVG Rangklassen § 12 GrStG Grundsteuerschuldner § 155 ZVG Ausgaben. Prüfraster Grundsteuer Abgaben Rang Fälligkeiten Zahlung Nachweis Belegpflicht. Output Lasten-Übersicht mit Rangfolge Zahlungsplan und Nachweis für Gerichtsbericht. Abgrenzung zu zvg-konten-kassenführung und zvg-rechnungslegung.