Mandant hat Abmahnung oder Verletzungsschreiben erhalten und befuerchtet einstweilige Verfuegung ohne Anhoerung. § 945a ZPO Schutzschrift ZSER. Prüfraster: Hinterlegung zentrales elektronisches Schutzschriftenregister § 945a ZPO Sachverhalt Gegenrede Glaubhaftmachung eidesstattliche Versicherung Wertangabe Senatsauswahl. Output: Schutzschrift-Entwurf für sofortige Hinterlegung. Abgrenzung zu unterlassungsverlangen (Abwehr der Abmahnung selbst) und verletzungs-triage.