Bereicherungsanspruch gegen Dritten bei unentgeltlicher Weitergabe des Erlangten nach § 822 BGB prüfen. Normen: § 822 BGB. Prüfraster: Unentgeltlichkeit der Weitergabe, Entreicherung des Erstempfängers, Subsidiarität des Drittanspruchs. Output: Prüfergebnis Anspruchskette Dritter. Abgrenzung: nicht Direktanspruch § 812 Abs. 1 S. 1 BGB gegen Erstempfänger.