Sichert die Einspruchsfrist nach § 410 StPO (2 Wochen ab Zustellung) und erstellt Einspruchsentwuerfe. Berechnung Zustellungsfiktion § 418 ZPO i.V.m. § 37 StPO. Unbeschraenkter oder beschraenkter Einspruch § 410 Abs. 2 StPO. Wiedereinsetzung § 44 StPO. Fristenblatt Mandantenhinweis Einspruchsschreiben.