StaRUG-Stabilisierungsmassnahmen beantragen wenn Vollstreckungsdruck die Planarbeit gefaehrdet. §§ 49 50 51 StaRUG Stabilisierungsanordnung. Prüfraster: Stabilisierungsbedarf Verhältnismäßigkeit Gläubiger Dauer Insolvenznaehe Organpflichten Kommunikationslinie. Output: Stabilisierungsantrag Betroffenenliste Verhältnismäßigkeitsnotiz. Abgrenzung: nicht für Schutzschirmverfahren nach InsO.