Mandant ist Anfechtungsgegner und will sich gegen AnfG-Anfechtungsklage verteidigen. Normen: §§ 3 4 11 AnfG, §§ 195 199 BGB, § 142 InsO analog. Prüfraster: Entreicherungseinwand, fehlende Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes, Bargeschäftsargument, Verjährung. Output: Verteidigungsschriftsatz mit Einredestruktur. Abgrenzung: nicht Insolvenzanfechtungsabwehr nach §§ 129 ff. InsO.