Prüft erfinderische Tätigkeit nach § 4 PatG und Art. 56 EPUe mit dem Problem-Solution-Approach der EPA-Beschwerdekammern. Drei Stufen: (1) Bestimmung des naechstliegenden Stands der Technik (closest prior art) anhand technischer Naehe Zweckverwandschaft und gemeinsamer Merkmale; (2) Formulierung der objektiven technischen Aufgabe (objective technical problem) als das was die Erfindung löst und der naechstliegende Stand der Technik nicht; (3) Frage nach could-would am Tag der Anmeldung haette der Fachmann ausgehend vom naechstliegenden Stand der Technik mit Erwartung auf Erfolg die beanspruchte Lösung umgesetzt. Berücksichtigt Sekundaerindizien wie technisches Vorurteil un…