Auf erhaltenes Mahnschreiben der Gegenseite reagieren: Widerspruch, Zahlungsplan oder Verjaebrungsaufschub. Normen: §§ 286 287 BGB, §§ 203 204 BGB. Prüfraster: Forderungsprüfung, Verjaebrungsrisiko, Verteidigungsoptionen. Output: Antwortschreiben auf Mahnschreiben. Abgrenzung: nicht Klageverteidigung.