Eingehende Zivilakte vor erster Prüfung strukturieren: Richter oder Referendar erhalt neue Akte und muss Überblick gewinnen. Normen: § 313 ZPO (Urteilsinhalt), § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung), § 139 ZPO (richterliche Hinweispflicht). Prüfraster: Klagschrift mit Anträgen, Streitwert, Sachvortrag, Beweisangebote, Anlagen, Zustellung, Klageerwiderung, Replik, Beweisbeschluss, Protokolle, Gutachten. Output Aktenuebersicht-Tabelle, Prüfliste Hinweispflichten, Schnittstelle zur Relation. Abgrenzung: Detailprüfung Zulässigkeit siehe zulässigkeit-prüfen; Relationserstattung siehe relation-zivil.